MITTEILUNG DES VÖFA VORSTANDS


Mitteilung bezügliche Anträge an die Generalversammlung:

Der Auszug aus § 9 (4) Statut besagt: „Anträge zur Generalversammlung sind spätestens einen Monat nach Einberufung (Bekanntgabe des Termines) der ordentlichen Generalversammlung … beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen. Der Stichtag war der Dienstag 2. Juni (30 Tage bis 2. Juli) 2009. Da keine Anträge seitens der Mitglieder an die GV eingetroffen sind, wird dies hiemit bekanntgegeben. Eine Anregung ist seitens eines Klubs in einer Vorstandskompetenz-Agelegenheit eingetroffen und wird bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden.